Ich brauche beglaubigte Übersetzungen – was ist das?
In vielen Verwaltungsverfahren müssen beglaubigte Übersetzungen vorgelegt werden. Die Beglaubigung kann von einem Notar vorgenommen werden oder es ist eine Apostille notwendig. Anschließend wird das Originaldokument samt Apostille von einem beglaubigten Übersetzer zur Vorlage bei den Behörden übersetzt und mit Stempel und Unterschrift versehen.
Was ist eine Apostille?
Die Apostille ist ein kleines Schriftstück, das meist auf der Rückseite des Originaldokuments angebracht wird und einige Informationen über das Dokument zusammenfasst: Wo und durch wen wurde es ausgestellt? Wer hat es wann unterzeichnet? Die Apostille wird verwendet um in den Städten und Gemeinden, auf Landes- oder Bundesebene ausgestellte offizielle Urkunden u.a. außerhalb Deutschlands und der EU verwenden zu können. Dabei wird für die Apostille ein vor mehr als 50 Jahren standadisiertes Format verwendet, die sogenannte Haager Apostille.
Wo bekomme ich die Apostille?
In Deutschland ausgestellte Urkunden (Geburt, Heirat, Universitätsabschlüsse, etc.) erhalten ihre Apostille von einer deutschen Behörde. Von Bundesland zu Bundesland variiert die Zuständigkeit; Näheres dazu auf den Seiten des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-des-auswaertigen-amts/faq/05-apostille/606176. In Guadalajara und dem Bundesland Jalisco ist die Direktion für Beglaubigungen der Landesregierung zuständig http://tramites.jalisco.gob.mx/tramite/25413.